Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. T-S-H Bernd Hoffelner
§1 Allgemeines
Sämtliche Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. T-S-H Bernd Hoffelner.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
§2 Angebote, Preise
Angaben über Preise und Lieferzeiten sind nur bei schriftlichem Angebot bedingt verbindlich. Mündliche Angaben vor Ort sind unverbindliche ca. Angaben.
§3 Lieferung
Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Die Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand auf den Kunden über. Führt die Fa. T-S-H den Versand mit eigenen Transportmitteln durch, geht die Gefahr mit Abgang aus dem Lager auf den Kunden über.
Bei Auftragserteilung nicht vorhersehbare Umstände wie Mangel an Roh- und Hilfsstoffen oder Behinderungen durch höhere Gewalt ( Krieg, Unruhen, Streik, Selbstbelieferung durch Lieferanten, usw. ) berechtigen die Fa. T-S-H, sofern die bestellte Lieferung oder Leistung unmöglich wird, zum Rücktritt vom Vertrag.
Bei einem zeitlich begrenzten, von der Fa. T-S-H unverschuldeten Lieferhindernis, ist diese berechtigt, den vereinbarten Liefertermin um die Zeit der Hinderung zu überschreiten.
§4 Zahlungsbedingungen / Abrechnung
Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar.
Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung erfüllungshalber und kosten- und spesenfrei angenommen.
Die Fa. T-S-H ist berechtigt Abschlagszahlungen sowie Vorkasse zu verlangen, insbesondere für Neukunden oder/auch für die Beschaffung von Waren und Baumaterial.
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß oder Pauschalvereinbarungen. Stundenlohnarbeiten werden nach Stundennachweis berechnet.
Notwendige Fahr- und Rüstzeiten gelten als Arbeitszeit.
§5 Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB und den Maßgaben der nachfolgenden Regelung.
Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der Fa. T-S- H auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung gescheitert, unmöglich oder wird eine solche verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises ( Minderung ) verlangen.
Offensichtliche Mängel sind vom Kunde unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach Empfang der Ware oder Leistung schriftlich zu rügen.
Die Gewährleistung beträgt für feuerberührten Teile, Brenngeräte ein Jahr, auf Verschleißteile 6 Monate, auf bewegliche Teile wie z.B. Pumpen, Stellmotoren etc. 2 Jahre, auf Wärmepumpen 2 Jahre (Ausnahme Wärmepumpen beim Abschluß eines 5 Jahres Garantiecheck) Voraussetzungen für evtl. Ansprüche gelten nur, wenn die regelmäßigen Wartungsintervalle eingehalten wurden.
Die Fa. T-S-H haftet nicht für fahrlässige Verursachung von Schäden -gleich aus welchem Rechtsgrund-, sofern nicht eine Verletzung einer Kardinalspflicht oder wesentlichen Pflicht vorliegt.
§6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie Ausgleichung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung der Fa. T-S-H / Kunde herrührender, auch künftiger Forderungen Eigentum der Fa. T-S-H.
Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die Fa. T-S-H ab. Diese ist zur Einziehung in eigenem Namen ermächtigt. Der Kunde ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware in jedweder Form nicht berechtigt.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung der Ware durch die Fa. T-S-H gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
§7 Reparaturen / Serviceleistungen
Der Kunde hat Art und Umfang der gewünschten Reparatur- und Serviceleistungen umfassend zu beschreiben. Die Berechnung der Kosten erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise der Fa. T-S-H.
An einen schriftlichen Kostenvoranschlag/Angebot hält sich die Fa. T-S-H 20 Tage gebunden.
§8 Haftung
Die Fa. T-S-H haftet nicht für Fahrlässigkeit bei Verletzung von Nebenpflichten, Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Ansprüchen wegen Mangelfolgeschäden und unerlaubter Handlung.
Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
§9 Geheimhaltung
Unterlagen aller Art, die die Fa. T-S-H dem Kunden zur Verfügung stellt, wie Angebote, Muster, Zeichnungen, Modelle, Daten und dergleichen sowie alle von der Fa. T-S-H zur Verfügung gestellten Informationen, dürfen Dritten nur mit deren Zustimmung zugänglich gemacht werden.
Bei einem Verstoß ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet, mindestens in Höhe der Aufwendungen der Fa. T-S-H.
Ein weitergehender Anspruch bleibt unberührt.
§10 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für sämtliche Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Fa. T-S-H ist Nürtingen.
Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Vollkaufmann ist, Nürtingen.
§11 Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der Kunde und die Fa. T-S-H verpflichten sich in diesem Fall anstelle der unwirksamen Vereinbarung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftliche Zweck üblicherweise am nächsten kommt.
Die Vertragsbeziehungen der Fa. T-S-H unterliegen unter Ausschluss des Kollisionsrechtes ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.